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Rahmenbedingungen für Investitionen in Kasachstan verbessert

Berliner Eurasischer Klub - 20. Sitzung - Deutschland und Kasachstan – 25 Jahre Partnerschaft: Zusammenarbeit im Energie-, Technologie- und Rohstoffsektor

Sowohl die Bundesregierung als auch die kasachische Regierung haben in den vergangenen Monaten einige wichtige Maßnahmen ergriffen, die die Bedingungen für die deutschen Investitionen in Kasachstan attraktiver machen.

Astana

Im Oktober 2023 hat die Bundesregierung stärkere Anreize für eine Diversifizierung der Außenwirtschaftsbeziehungen beschlossen und bietet vergünstigte Konditionen für die Übernahme von Investitionsgarantien in 34 ausgewählten Ländern, darunter auch Kasachstan. Unter anderem ist ein Erlass der Antragsgebühr, ein reduzierter Selbstbehalt im Schadensfall sowie ein ermäßigtes jährliches Garantieentgelt vorgesehen. Mehr Details dazu sind unter https://investitionsgarantien.de/ zu finden.

Gleichzeitig mit der Einführung der neuen günstigen Investitionsgarantien wurden die Regeln für die Gewährung von Ungebundenen Finanzkrediten im Rohstoffbereich ausgeweitet. Nun werden die UFK auch für weiterverarbeitete Rohstoffe vergeben, so soll die Sicherheit der Rohstoffversorgung in Deutschland verbessert werden.

Diese Maßnahmen ergänzen und erweitern die Rahmenbedingungen, die seit 2012 mit Regierungsabkommen über eine Partnerschaft in den Bereichen Rohstoffe, Industrie und Technologie zwischen Kasachstan und Deutschland geschaffen wurden.

Auch auf der europäischen Ebene wurden die Schritte dafür eingeleitet. Am 7. November 2022 unterzeichnete der Premierminister Kasachstans Alikhan Smailov mit der Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen ein „Memorandum über die strategische Partnerschaft für nachhaltige Rohstoffe, Batterien und erneuerbaren Wasserstoff“.

Anfang Dezember 2023 hat dann Kasachstan einen weiteren Schritt bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen für ausländische Investoren gemacht. Der Fokus liegt dabei auf der Steigerung der Effizienz bei der Anwerbung von Investitionen für die Wirtschaft des Landes. Dabei werden die Kompetenzen des Investitionsrates unter dem Vorsitz des Premierministers des Landes weiter ausgeweitet. Zu den Aufgaben des Investitionsrats gehören unter anderem die Ausarbeitung von Vorschlägen und Empfehlungen zu Investitionsprojekten, die auf dem Territorium der Republik Kasachstan entwickelt werden und auf die Intensivierung der Arbeit mit potentiellen Investoren abzielen, einschließlich der Berücksichtigung der Voraussetzungen sowie Prüfung von Fragen zu Investitionsprojekten, die eine Entscheidung auf der Ebene der Regierungsführung erfordern.

Der Rat kann nun Entscheidungen treffen, die für zentrale und lokale staatliche Stellen sowie für Einrichtungen des öffentlichen Sektors verbindlich sind. Gleichzeitig wird die persönliche Verantwortung des Vorsitzenden und der Mitglieder des Investitionsrates für die Verbesserung des Investitionsklimas und die rechtzeitige Realisierung von Investitionsprojekten gesetzlich verankert.

Das Arbeitsgremium des Rates ist das Außenministerium der Republik Kasachstan, das die Tagesordnung der Ratssitzungen festlegt.

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